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Grundbuchauszug Brake (Unterweser)
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Anbieterinformationen

Dieser Service steht in keiner direkten Partnerschaft zu den staatlichen Katasterämtern und Grundbuchämtern.
Sie erhalten hier eine schnelle und attraktive Alternative zur Anmeldung beim zum staatlichen Katasteramt.
Sie können hier per Internet online, auch aus dem Ausland, Grundbuchauszüge und Liegenschaftskarten anfordern.

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
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Grundbuchauszug Brake (Unterweser)

Brake (Unterweser) (Plattdeutsch Braak) ist die Kreisstadt des Landkreises Wesermarsch in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Höhe
3 m ü. NHN
Fläche
38,3 km2
Website

FAQ

Wer kann Grundbuchauszug beantragen?

Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.

Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?

In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.

Wie wird eine Liegenschaftskarte erstellt und aktualisiert?

Eine Liegenschaftskarte wird von den Vermessungsämtern oder Katasterämtern erstellt und aktualisiert. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:
1. Vermessung: Zunächst wird das betreffende Gebiet vermessen. Dabei werden die Grenzen der Grundstücke, Gebäude, Straßen und andere relevante Informationen erfasst.
2. Datenerfassung: Die ermittelten Daten werden in digitaler Form erfasst und in einem Geoinformationssystem (GIS) gespeichert. Dabei werden auch Informationen aus anderen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Bauregister integriert.
3. Kartenerstellung: Auf Basis der erfassten Daten wird die Liegenschaftskarte erstellt. Dabei werden die Grundstücksgrenzen, Gebäude, Straßen und andere Elemente in einer Karte dargestellt. Die Karte enthält auch